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Energiezentrum Mitte

Bundesweit · Kostenlos · Unverbindlich

Grundstück verpachten für Windkraft

Ein Windrad auf Ihrer Fläche bringt über 25 Jahre eine sechsstellige Summe pro Jahr. Wie hoch sie ausfällt, entscheidet sich in einem einzigen Vertrag, den Sie einmal im Leben schließen und Ihr Gegenüber mehrmals im Jahr. Wir verhandeln ihn für Sie.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Keine Vermittlungsgebühr für Sie als Eigentümer
  • Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden
  • Ehrliche Absage, wenn sich die Fläche nicht eignet

Was ein Windrad einbringt

140.000 – 340.000 €

pro Jahr und Windrad · im Mittel rund 200.000 €

Erfahrungswerte aus von uns abgeschlossenen Verträgen. Was an Ihrer Fläche erreichbar ist, hängt vom Standort ab und davon, wie verhandelt wird.

  • Lange Bindung. 25 Jahre feste Laufzeit, verlängerbar um zweimal 5 Jahre.
  • Keine Kosten für Sie. Planung, Bau und Rückbau trägt vollständig der Projektierer.
  • Rückbau ist besichert. Die Behörde verlangt vor Baubeginn eine Bürgschaft.

Der Anlass

Warum gerade jetzt Flächen gesucht werden

Das Wind-an-Land-Gesetz verpflichtet die Bundesländer, bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie auszuweisen, mit einem verbindlichen Zwischenziel schon 2027. Für Projektierer heißt das: Sie brauchen gesicherte Flächen, und zwar in einem Zeitfenster, das feststeht. Das verschiebt die Verhandlungsposition zugunsten der Eigentümer, und es ist der Grund, warum sich eine Prüfung heute eher lohnt als in fünf Jahren.

Ein Windpark vergütet mehr als seine Standorte

Nicht jede Fläche in einem Windpark trägt eine Anlage. Geld fließt trotzdem. Diese Bestandteile stehen in keinem Standardvertrag von allein drin.

  • Rotorüberflug und Baulastkreis

    rund 5.000 €pro Jahr

    Ein Windrad braucht mehr als seine Standfläche. Dreht sich der Rotor über Ihr Grundstück oder liegt es im Baulastkreis einer Anlage, wird das eigenständig vergütet, auch wenn auf Ihrer Fläche selbst nie gebaut wird und Sie sie weiter bewirtschaften.

    Größenordnung, im Einzelfall verschieden

  • Poolgeld für alle beteiligten Eigentümer

    Betrag individuell

    Manche Projekte stellen zusätzlich einen Betrag bereit, der unter allen beteiligten Eigentümern aufgeteilt wird, ausdrücklich auch unter denen, auf deren Fläche keine Anlage steht. Der Gedanke dahinter ist einfach: Ein Windpark gelingt nur, wenn die Eigentümer geschlossen dahinterstehen, und dazu müssen alle etwas davon haben. Wie hoch der Anteil ausfällt, hängt von der Projektsumme und der Zahl der Beteiligten ab.

    Nicht in jedem Projekt, die Höhe hängt an Projekt und Eigentümerzahl

  • Zahlung bei Vertrags­unterschrift

    Betrag individuell

    Schon die Unterschrift unter den Nutzungsvertrag wird in vielen Projekten vergütet, Jahre vor dem ersten Spatenstich. Ob es eine solche Zahlung gibt und wie hoch sie ausfällt, steht in keinem Standardvertrag. Verhandelt wird sie trotzdem.

    Verhandlungssache, nicht in jedem Vertragsangebot enthalten

Drei Bedingungen entscheiden, ob sich Ihre Fläche eignet

Wenn Sie bei einem Punkt unsicher sind, fragen Sie uns einfach. Die Prüfung kostet nichts.

  • Mindestens 2 Hektar, auch aus mehreren Flurstücken zusammen
  • Nicht in einem Naturschutzgebiet gelegen
  • Je nach Bundesland rund 1 Kilometer Abstand zur nächsten Ortschaft
  • Land- oder forstwirtschaftliche Nutzung läuft weiterKein Ausschlusskriterium, aber gut zu wissen.

Ihre Ausgangssituation

Unterschrieben wird, bevor irgendetwas steht

Der Nutzungsvertrag für eine Windkraftanlage wird Jahre vor dem ersten Spatenstich unterzeichnet. Der Projektierer braucht gesicherte Flächen, bevor er Gutachten beauftragt und in die Regionalplanung geht. Für Sie heißt das: Sie entscheiden über 30 Jahre Pachteinnahmen zu einem Zeitpunkt, an dem der Projektierer weit mehr über den Standort weiß als Sie. Wer in dieser Lage das erste Angebot unterschreibt, verschenkt in aller Regel Geld, nicht weil jemand betrügt, sondern weil niemand mehr zahlt, als er muss.

Wie eine Verpachtung abläuft

Was im Vertrag steht und was das für Sie heißt

Was Sie verpachten und was Sie behalten

Verpachtet wird nicht die ganze Fläche, sondern die Standfläche des Windrads samt Zuwegung und Kabeltrasse. Der weitaus größte Teil Ihres Ackers oder Waldstücks bleibt land- oder forstwirtschaftlich nutzbar. Das Eigentum bleibt ohnehin vollständig bei Ihnen: Ein Nutzungsvertrag ist eine befristete Gestattung, kein Verkauf.

Standfläche
Fundament und Kranstellfläche. Nur dieser Teil ist dauerhaft belegt.
Zuwegung
Ein befestigter Weg von der nächsten Straße zur Anlage.
Kabeltrasse
Unterirdisch. Darüber wird weiter bewirtschaftet.

Wer zahlt, wer haftet, wer baut zurück

Sämtliche Kosten der Projektentwicklung und Errichtung trägt der Projektierer, auch dann, wenn das Projekt am Ende nicht genehmigt wird. Er haftet für Schäden aus Errichtung, Betrieb und Rückbau und schließt dafür Versicherungen über die gesamte Laufzeit ab. Für den Rückbau verlangt die Genehmigungsbehörde vor Baubeginn eine Bürgschaft in Höhe der zu erwartenden Kosten. Als Eigentümer haben Sie keine Ausgaben und tragen kein Baurisiko.

Mehrere Eigentümer, ein Windpark

Windenergie entsteht so gut wie nie als Einzelanlage. In der Regel wird ein Park erst ab drei Anlagen umgesetzt. Für eine einzelne rechnen sich Netzanschluss, Zuwegung und Genehmigungsverfahren meist nicht. Für Sie ist das keine Hürde, sondern der stärkste Hebel, den Sie haben: Gemeinsam mit angrenzenden Eigentümern entsteht eine Fläche, um die es sich für den Projektierer zu verhandeln lohnt. Wir erkennen solche Konstellationen und sprechen die Nachbarn auf Wunsch an.

Sie haben bereits ein Angebot vorliegen?

Dann ist der beste Zeitpunkt für eine Prüfung genau jetzt. Wir lesen den Vertragsentwurf gegen: Pachthöhe, Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Rückbau, Haftung, Ausstiegsklauseln. Dann sagen wir Ihnen, was daran marktüblich ist und was nicht. Danach verhandeln wir nach. Ein erstes Angebot ist selten das letzte Wort. Auch ein bereits bestehender Vertrag mit einem anderen Entwickler schließt einen neuen nicht aus; er wird dann so gestaltet, dass kein Konflikt entsteht.

Wenn die Fläche einer Gemeinde gehört

Für Kommunen und Forstbetriebe zählt selten die Pacht allein. Die Gewerbesteuer eines Windparks fließt weit überwiegend an die Standortgemeinde, und Betreiber können die Kommune zusätzlich an den Erträgen der Anlagen beteiligen. Beides ist gesetzlich geregelt, die Höhe hängt am einzelnen Projekt. Dazu kommt die Frage der Akzeptanz vor Ort, die sich mit einer nachvollziehbaren Verteilung der Einnahmen deutlich leichter beantworten lässt. Wir kennen diese Gemengelage und verhandeln sie mit, statt sie dem Projektierer zu überlassen.

Woraus sich die Laufzeit zusammensetzt

Über Jahrzehnte, aber nicht alles davon verbindlich: Fest vereinbart sind 25 Jahre. Was darüber hinausgeht, sind Verlängerungen, über die zu gegebener Zeit neu entschieden wird.

Von links nach rechts: 25 Jahre feste Laufzeit, 5 Jahre Verlängerung als Option, 5 Jahre Verlängerung als Option. Zusammen bis zu 35 Jahre. Der gestrichelte Abschnitt steht nicht automatisch im Vertrag: Ob und zu welchen Konditionen verlängert wird, gehört zu den Punkten, die verhandelt werden.

Wenn auf Ihrer Fläche schon ein Vertrag liegt

Nicht jeder unterschriebene Vertrag führt am Ende zu einem Windrad. Mancher läuft nach Jahren aus, ohne dass etwas geschehen ist. Bei anderen hält der Projektierer nicht ein, was er zugesagt hat. Und manchmal passiert nach der Unterschrift schlicht nichts: Die Fläche ist gebunden, ein Bauantrag kommt nie, und Sie warten.

Schicken Sie uns einen solchen Vertrag. Wir sehen ihn uns an, und wo wir eine Möglichkeit erkennen, geben wir ihn an einen Projektierer weiter, der ihn im Detail prüft. Diese Unternehmen haben dafür eine eigene Rechtsabteilung.

Das Unternehmen, das da prüft, will Ihre Fläche danach selbst pachten. Das sagen wir offen, denn es ist der Grund, warum wir dabeibleiben: Bevor wir mit einem Projektierer zusammenarbeiten, lesen wir seine Pachtverträge. Was Ihnen am Ende angeboten wird, messen wir an dem, was wir andernorts verhandelt haben, und verhandeln nach, wo noch etwas geht.

Ob sich daraus etwas ergibt, hängt an Ihrem Vertrag. Was Ihre Fläche heute einbringen würde, sagen wir Ihnen vorher.

Wovon Ihre Pacht abhängt

Die Spanne zwischen einem schwachen und einem gut verhandelten Vertrag ist erheblich. Diese sechs Punkte machen den Unterschied.

  1. Windhöffigkeit des Standorts

    Wie viel Wind über das Jahr tatsächlich ankommt, bestimmt den Ertrag der Anlage und damit die Zahlungsbereitschaft des Betreibers.

  2. Anzahl der Anlagen

    Die Pacht wird je Windrad gezahlt. Trägt Ihre Fläche mehrere Anlagen oder Teile davon, vervielfacht sich der Betrag entsprechend.

  3. Modell der Vergütung

    Fester Jahresbetrag, Beteiligung am Stromerlös oder eine Kombination aus beidem. Welches Modell für Sie günstiger ist, hängt vom Standort ab und ist verhandelbar.

  4. Zuwegung und Nebenflächen

    Kranstellflächen, Zuwegung und Kabeltrassen werden gesondert vergütet. Sie werden in schwachen Verträgen gern übersehen.

  5. Wertsicherung über die Laufzeit

    Ein Betrag, der 25 Jahre unverändert bleibt, verliert real deutlich an Wert. Eine Indexierung gehört in den Vertrag.

  6. Wettbewerb um Ihre Fläche

    Der wirksamste Hebel überhaupt: Liegen mehrere Angebote vor, verbessern sich die Konditionen fast immer. Genau das ist unsere Aufgabe.

Was wir für Sie tun

Wir stehen auf Ihrer Seite des Tisches

Wir errichten und betreiben keine Windkraftanlagen und pachten Ihre Fläche nicht selbst. Unsere Aufgabe ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu verhandeln.

  1. Vorliegende Angebote bewerten

    Liegt Ihnen bereits ein Vertragsangebot vor, prüfen wir es: Pachthöhe, Laufzeit, Rückbau, Haftung, Ausstiegsklauseln.

  2. Das Potenzial Ihrer Fläche einschätzen

    Was ist an diesem Standort realistisch erreichbar? Erst wenn das klar ist, lässt sich beurteilen, ob ein Angebot gut ist.

  3. Nachbarflächen einbeziehen

    Gemeinsam mit angrenzenden Eigentümern entsteht oft eine deutlich attraktivere Fläche und damit eine deutlich bessere Verhandlungsposition.

  4. Mit den Projektentwicklern verhandeln

    Wir führen die Verhandlungen und holen mehrere Angebote ein, statt das erste anzunehmen.

  5. Nachverhandeln

    Auch ein bereits vorliegendes Angebot ist selten das letzte Wort.

  6. Vertragsinhalte maßschneidern

    Der Pachtvertrag wird auf Ihre Situation zugeschnitten, nicht auf die Standardvorlage des Projektierers.

  7. Sie aus den Verhandlungen heraushalten

    Sie treffen die Entscheidungen, das Verhandeln übernehmen wir. Auch danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner beim Projektierer: Sie bleiben auf dem Laufenden, ohne sich in die Themen der Projektentwicklung einarbeiten zu müssen.

In 3 Schritten zum Pachtvertrag

  1. 1

    Flächen-Check ausfüllen

    Ein paar Klicks, keine drei Minuten. Sie brauchen keine Unterlagen bereitzulegen.

  2. 2

    Wir prüfen die Eignung

    Wir schätzen das Potenzial ein und melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ehrlichen Einordnung, auch wenn sie lautet, dass sich Ihre Fläche nicht eignet.

  3. 3

    Wir verhandeln für Sie

    Passt es, holen wir Angebote ein und verhandeln. Sie entscheiden am Ende, ob und mit wem.

Verhandelte Windpachten

Auszug aus abgeschlossenen Verträgen. Die Standorte bleiben ungenannt. Pachtverträge sind vertraulich.

  • Windpark

    Hessen

    1.300.000 €

    pro Jahr, 25 Jahre lang

  • Windkraft

    Niedersachsen

    360.000 €

    pro Jahr, 25 Jahre lang

  • Windkraft

    Thüringen

    240.000 €

    pro Jahr, 25 Jahre lang

Was Eigentümer sagen

  • Da wir relativ große Flächen besitzen, habe ich mich schon immer für Technologien in diesem Bereich interessiert. Anfrage gestellt, Angebot bekommen und zugesagt. Auch die Abwicklung war mehr als angenehm und unkompliziert für mich. Ein wirklich tolles Team."

    Harri BartelsForstwirt

  • Unser Betrieb ist saniert und wir haben wieder allen Grund zur Freude. Gerade in der heutigen Zeit wäre alles sicher um einiges schwerer geworden. Mein Dank geht speziell an Herrn Bornmann und Herrn Faßbender, für die umgängliche und professionelle Beratung."

    Steven SchwartauLandwirt

  • Sehr freundliches und engagiertes Team. Ich habe mich rundum sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Die Zusammenarbeit und Umsetzung hat mir viel Freude gemacht. Vielen Dank für alles!"

    Sascha GartmannGrundbesitzer

Die hier gezeigten Stimmen sind Bewertungen, die bei Google veröffentlicht wurden, im Wortlaut übernommen. Eine systematische Prüfung, ob sie von Personen stammen, die unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben, nehmen wir nicht vor.

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Andere Nutzungen

Wind passt nicht auf jede Fläche

Ist Ihre Fläche kleiner oder liegt sie zu nah an einer Ortschaft, kommen andere Nutzungen infrage. Wir schätzen das für Sie ein.

Ein Pachtvertrag ist für die meisten Eigentümer eine einmalige Entscheidung.

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Prüfen lassen kostet nichts, und es könnte der beste Vertrag sein, den Sie je unterschreiben. Schicken Sie ihn uns, bevor Sie das tun. Wir sagen Ihnen, was daran marktüblich ist und was sich noch verhandeln lässt.