Eine Freifläche für Photovoltaik bringt ein Vielfaches der Ackerpacht, über zwanzig Jahre und länger, planbar und unabhängig von Ernte und Erzeugerpreisen. Wie viel es wird, entscheidet sich im Vertrag. Den Projektierer dafür suchen wir aus, und sein Angebot prüfen wir, bevor Sie es bekommen.
Ehrliche Absage, wenn sich die Fläche nicht eignet
Was eine Freifläche einbringt
3.500 – 6.500 €
pro Hektar und Jahr
Erfahrungswerte aus von uns abgeschlossenen Verträgen. Was an Ihrer Fläche erreichbar ist, hängt vom Standort ab und davon, wie verhandelt wird.
Rund 90 Hektar vermarktet. Die Spanne stammt aus diesen Verträgen, nicht aus einer Marktübersicht.
Planbar über Jahrzehnte. Laufzeit in der Regel 20 bis 30 Jahre, unabhängig von Ernte und Erzeugerpreisen.
Keine Kosten für Sie. Planung, Bau und Rückbau trägt vollständig der Projektierer.
Der Boden bleibt Boden. Weitgehend unversiegelt, nach Vertragsende vollständig zurückgebaut.
Woran Sie erkennen, ob sich Ihre Fläche eignet
Nicht jeder Punkt ist eine Bedingung. Wo einer eine ist, steht daneben, was er bedeutet und wie Sie es herausfinden.
Mindestens 5 Hektar zusammenhängende FreiflächeKleinere Flächen kommen in Betracht, wenn angrenzende Flurstücke dazukommen. Auch hier lohnt der Blick über die eigene Grenze.
Nicht in einem Naturschutzgebiet gelegenNaturschutzgebiet, Nationalpark, FFH- oder Vogelschutzgebiet schließen die Fläche aus. Ein Landschaftsschutzgebiet ist etwas anderes und kein Ausschluss. Wenn Sie unsicher sind, prüfen wir das.
Kein festgesetztes ÜberschwemmungsgebietGemeint ist ein amtlich festgesetztes Gebiet nach dem Wasserhaushaltsgesetz, nicht eine Fläche, auf der gelegentlich Wasser steht. Ein feuchter, schwer zu bewirtschaftender Boden ist für Photovoltaik eher ein Vorteil als ein Hindernis.
Nähe zu einem Netzverknüpfungspunkt verbessert die KonditionenKein Ausschlusskriterium, aber gut zu wissen.
Randlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sind besonders gefragtKein Ausschlusskriterium, aber gut zu wissen.
Wenn ein Punkt nicht passt
Ein Ausschluss gilt der Fläche, nicht Ihnen. Wenn es bei einem Flurstück nicht passt, sagt das nichts über Ihre anderen: Rechnen Sie im Flächen-Check unten einfach alle zusammen, die infrage kommen. Und wenn Sie bei einem Punkt unsicher sind, ist das der Normalfall. Wir prüfen es für Sie.
Jedes Angebot sieht gut aus, wenn man Ackerpacht gewohnt ist
Das ist der Grund, warum bei Freiflächen-Photovoltaik so viel Geld liegen bleibt. Wer für seine Fläche bisher eine landwirtschaftliche Pacht im niedrigen dreistelligen Bereich je Hektar bekommen hat, dem erscheint jedes Solarangebot als großer Sprung, und er unterschreibt. Dass zwischen einem schwachen und einem gut verhandelten Vertrag noch einmal ein Unterschied von mehreren Tausend Euro je Hektar und Jahr liegt, sieht man nur im Vergleich. Den hat der Projektierer, weil er Dutzende solcher Verträge im Jahr schließt. Sie haben ihn nicht, es sei denn, jemand steht auf Ihrer Seite, der ihn hat.
Was mit Ihrer Fläche geschieht und was im Vertrag steht
Was aus Ihrer Fläche wird und was danach
Die Module stehen auf Stützen, der Boden bleibt weitgehend unversiegelt. Zwischen und unter den Modulreihen wächst weiter etwas; viele Solarparks werden mit Schafen beweidet oder als extensives Grünland geführt, und die Flächen entwickeln sich ökologisch häufig besser als vorher. Nach Vertragsende wird die Anlage vollständig zurückgebaut, die Fläche ist wieder uneingeschränkt landwirtschaftlich nutzbar. Das Eigentum bleibt ohnehin durchgehend bei Ihnen: Ein Nutzungsvertrag ist eine befristete Gestattung, kein Verkauf.
Warum der Netzanschluss über die Pacht entscheidet
Bei Wind zählt der Wind, bei Photovoltaik zählt das Netz. Ein Solarpark ist nur so viel wert, wie er Strom einspeisen kann. Ob das geht, hängt davon ab, wie weit der nächste Netzverknüpfungspunkt entfernt ist und wie viel Kapazität dort noch frei ist. Jeder Kilometer Kabeltrasse kostet den Projektierer Geld, das er nicht in die Pacht steckt. Deshalb sind zwei benachbarte Flächen selten gleich viel wert, und deshalb ist die Pacht auch keine Frage der Größe allein.
Welche Flächen besonders gefragt sind
Gute Nachricht für alle, deren Acker schwach ist: Genau diese Flächen sind für Photovoltaik besonders interessant. Niedrige Bodenzahl, ungünstiger Zuschnitt, schlechte Erreichbarkeit mit großem Gerät: Was die landwirtschaftliche Nutzung mühsam macht, spielt für einen Solarpark keine Rolle. Bevorzugt sind außerdem Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie in sogenannten benachteiligten Gebieten: Dort ist die Förderkulisse günstiger, die Genehmigung leichter und die Zahlungsbereitschaft entsprechend höher.
Zwei Entfernungen, die oft verwechselt werden
Entlang von Autobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken gelten zwei verschiedene Grenzen, und sie beantworten zwei verschiedene Fragen. Die erste steht im Baurecht: Bis 200 Meter ist eine Freiflächenanlage im Außenbereich privilegiert und braucht keinen eigenen Bebauungsplan. Die zweite steht im EEG: Bis 500 Meter, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, ist die Anlage förderfähig, dafür braucht es dann aber einen Bebauungsplan. Wer beides für dasselbe hält, schätzt seine Fläche falsch ein, in die eine oder die andere Richtung. Für Sie heißt das vor allem eines: Diese Entfernungen entscheiden nicht über die Höhe Ihrer Pacht, sondern darüber, wie viele Projektierer überhaupt anfragen. Ob auf Ihrer Fläche am Ende gebaut werden darf, entscheidet die Gemeinde, nicht wir und nicht der Projektierer.
Bis 200 Meter braucht es keinen eigenen Bebauungsplan. Für den Streifen dahinter schon, und ob die Gemeinde ihn aufstellt, entscheidet sie.
Sie haben bereits ein Angebot vorliegen?
Dann ist der beste Zeitpunkt für eine Prüfung genau jetzt. Wir lesen den Vertragsentwurf gegen: Pachthöhe, Laufzeit, Wertsicherung, Rückbau, Haftung, Ausstiegsklauseln. Dann sagen wir Ihnen, was daran marktüblich ist und was nicht. Danach verhandeln wir nach. Ein erstes Angebot ist selten das letzte Wort, und ein zweiter Interessent verbessert die Konditionen fast immer.
Wenn auf Ihrer Fläche schon ein Vertrag liegt
Nicht jeder unterschriebene Vertrag führt am Ende zu einem Solarpark. Mancher läuft nach Jahren aus, ohne dass etwas geschehen ist. Bei anderen hält der Projektierer nicht ein, was er zugesagt hat. Und manchmal passiert nach der Unterschrift schlicht nichts: Die Fläche ist gebunden, ein Bauantrag kommt nie, und Sie warten.
Schicken Sie uns einen solchen Vertrag. Wir sehen ihn uns an, und wo wir eine Möglichkeit erkennen, geben wir ihn an einen Projektierer weiter, der ihn im Detail prüft. Diese Unternehmen haben dafür eine eigene Rechtsabteilung.
Das Unternehmen, das da prüft, will Ihre Fläche danach selbst pachten. Das sagen wir offen, denn es ist der Grund, warum wir dabeibleiben: Bevor wir mit einem Projektierer zusammenarbeiten, lesen wir seine Pachtverträge. Was Ihnen am Ende angeboten wird, messen wir an dem, was wir andernorts verhandelt haben, und verhandeln nach, wo noch etwas geht.
Ob sich daraus etwas ergibt, hängt an Ihrem Vertrag. Was Ihre Fläche heute einbringen würde, sagen wir Ihnen vorher.
Wovon Ihre Pacht abhängt
Zwischen einem schwachen und einem gut verhandelten Vertrag liegen mehrere Tausend Euro je Hektar und Jahr. Diese sechs Punkte entscheiden darüber.
Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt
Der mit Abstand größte Hebel. Je näher das Umspannwerk und je mehr Kapazität dort frei ist, desto mehr bleibt für Sie übrig.
Größe und Zuschnitt
Zusammenhängende, rechteckige Flächen lassen sich dichter belegen als verwinkelte. Auch angrenzende Flächen von Nachbarn erhöhen den Wert des Ganzen.
Förderkulisse der Fläche
Liegt Ihre Fläche in einem benachteiligten Gebiet oder am Rand einer Autobahn oder Bahnstrecke, ist sie im EEG bevorzugt und für den Projektierer deutlich mehr wert.
Modell der Vergütung
Fester Betrag je Hektar, Beteiligung am Stromerlös oder eine Kombination. Was günstiger ist, hängt vom Standort ab und ist verhandelbar.
Wertsicherung über die Laufzeit
Ein Betrag, der zwanzig Jahre unverändert bleibt, verliert real erheblich an Wert. Eine Indexierung gehört in den Vertrag. Sie fehlt in schwachen Verträgen fast immer.
Wer auf Ihrer Seite sitzt
Ein Projektierer bietet anders, wenn er weiß, dass ihm jemand gegenübersitzt, der den Wert der Fläche kennt.
Was wir für Sie tun
Wir stehen auf Ihrer Seite des Tisches
Wir errichten und betreiben keine Solarparks und pachten Ihre Fläche nicht selbst. Ihr Gegenüber am Tisch ist der Projektierer, und den suchen wir für Sie aus.
Das Potenzial Ihrer Fläche einschätzen
Was ist an diesem Standort realistisch erreichbar? Das wissen wir, bevor ein Projektierer davon erfährt, und daran messen wir später sein Angebot.
Den passenden Projektierer auswählen
Ihre Fläche geht an einen unserer Partner, und zwar an den, der zu Nutzung, Größe und Region passt.
Sein Angebot prüfen, bevor Sie es sehen
Pachthöhe, Laufzeit, Rückbau, Haftung, Ausstiegsklauseln. Weil unsere Partner wissen, dass wir den Wert einer Fläche kennen, stimmt das Angebot meist schon. Wo nicht, verhandeln wir nach.
Nachbarflächen einbeziehen
Gemeinsam mit angrenzenden Eigentümern entsteht oft eine deutlich attraktivere Fläche und damit eine deutlich bessere Verhandlungsposition.
Vertragsinhalte maßschneidern
Der Pachtvertrag wird auf Ihre Situation zugeschnitten, nicht auf die Standardvorlage des Projektierers.
Auch ein fremdes Angebot ansehen
Liegt Ihnen schon ein Vertragsangebot eines anderen Projektierers vor, prüfen wir es auf dieselben Punkte.
Sie aus den Verhandlungen heraushalten
Sie treffen die Entscheidungen, den Weg bis zum Vertrag übernehmen wir. Auch danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner beim Projektierer: Sie bleiben auf dem Laufenden, ohne sich in die Themen der Projektentwicklung einarbeiten zu müssen.
In 3 Schritten zum Pachtvertrag
1
Flächen-Check ausfüllen
Ein paar Klicks, keine drei Minuten. Sie brauchen keine Unterlagen bereitzulegen.
2
Wir prüfen die Eignung
Wir schätzen das Potenzial ein und melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ehrlichen Einordnung, auch wenn sie lautet, dass sich Ihre Fläche nicht eignet.
3
Wir bringen Ihre Fläche zum passenden Partner
Passt es, geht Ihre Fläche an einen Projektierer, den wir ausgewählt haben. Sein Angebot kommt erst zu Ihnen, wenn Pacht und Vertrag stimmen. Sie entscheiden am Ende, ob Sie unterschreiben.
Verhandelte Solarpachten
Auszug aus abgeschlossenen Verträgen mit Projektierern, mit denen wir zusammenarbeiten. Genannt ist jeweils die Gesamtpacht des Projekts für alle beteiligten Eigentümer. Die Standorte bleiben ungenannt. Pachtverträge sind vertraulich.
Freiflächen-Photovoltaik
Hessen
130.000 €
pro Jahr, alle Eigentümer
Freiflächen-Photovoltaik
Nordrhein-Westfalen
65.000 €
pro Jahr, alle Eigentümer
Was Eigentümer sagen
„Da meine Familie und ich Ländereien besitzen, die teilweise nicht bewirtschaftet werden, konnten wir diese Flächen ganz einfach in bares Geld umwandeln und tun dabei noch etwas für die Umwelt. Win-win für alle, so macht's Spaß und war eine tolle Erfahrung. Vielen Dank!"
Hugo SiegelmannPrivatier & Grundbesitzer
Die hier gezeigten Stimmen sind Bewertungen, die bei Google veröffentlicht wurden, im Wortlaut übernommen. Eine systematische Prüfung, ob sie von Personen stammen, die unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben, nehmen wir nicht vor.
Was Ihre Fläche als Solarpark einbringt, klärt der kostenlose Check.
Nein. Wir errichten und betreiben keine Anlagen und pachten auch keine Flächen. Wir stehen auf Ihrer Seite: Wir schätzen Ihre Fläche ein, geben sie an einen unserer Partner, prüfen dessen Angebot und begleiten den Vertrag. Gebaut und betrieben wird die Anlage vom Projektierer, mit dem Sie den Vertrag schließen.
Für Sie als Grundstückseigentümer entstehen keine Kosten. Die Prüfung Ihrer Fläche und das Angebot sind kostenlos und unverbindlich: kein Honorar, keine Vermittlungsgebühr, keine Erfolgsbeteiligung.
Von zwei Dingen. Erstens werden wir auf Seiten des Projektierers vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt. Auf die Höhe Ihrer Pacht wirkt sich das nicht aus. Zweitens verkaufen wir Photovoltaikanlagen, ein Geschäft, das mit Ihrer Fläche nichts zu tun hat. Gerade das zweite Standbein ist der Grund, warum wir Ihnen ehrlich absagen können: Wir sind nicht darauf angewiesen, dass ausgerechnet dieser eine Vertrag zustande kommt.
Gerade dann. Wir schätzen ein, was Ihre Fläche wert ist, und sagen Ihnen, ob das Angebot dazu passt. Wo nicht, verhandeln wir nach. Lassen Sie uns Ihren vorliegenden Vertrag einfach zukommen.
Das können Sie natürlich. Bedenken Sie nur: Ihr Gegenüber verhandelt solche Verträge mehrmals im Jahr, Sie voraussichtlich einmal im Leben, über eine Laufzeit von 25 bis 35 Jahren. Genau diese Erfahrungslücke gleichen wir aus.
Ab fünf Hektar zusammenhängender Freifläche. Mehrere angrenzende Flurstücke dürfen zusammengezählt werden, auch gemeinsam mit Nachbareigentümern. Liegen Sie knapp darunter, fragen Sie trotzdem: Ob sich eine Nachbarfläche einbeziehen lässt, sehen wir oft schneller als Sie.
Flächen mit schwacher Bodenzahl oder ungünstigem Zuschnitt, die landwirtschaftlich wenig abwerfen. Besonders gefragt sind Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie Flächen nahe einem Netzverknüpfungspunkt.
Nein. Die Anlagen werden nach Vertragsende zurückgebaut, die Fläche wird wieder nutzbar. Während der Laufzeit bleibt der Boden weitgehend unversiegelt; unter und zwischen den Modulreihen entstehen häufig ökologisch wertvolle Flächen.
Deutlich mehr als die landwirtschaftliche Nutzung derselben Fläche, im Regelfall ein Vielfaches; die Hektar-Spanne aus unseren Verträgen finden Sie offen auf dieser Seite. Wie viel genau, hängt vor allem von der Entfernung zum nächsten Netzverknüpfungspunkt ab, dazu von Größe, Zuschnitt und Förderkulisse. Eine Punktzahl ohne Kenntnis Ihres Standorts wäre eine Zahl ins Blaue; deshalb prüfen wir Ihre Fläche kostenlos und sagen Ihnen, was dort realistisch erreichbar ist.
In der Regel 20 bis 30 Jahre, häufig mit Verlängerungsoption. Die Laufzeit richtet sich an der Betriebsdauer der Anlage aus. Wichtiger als die Dauer selbst ist, was während dieser Zeit mit dem Betrag passiert: Ohne Wertsicherungsklausel verliert eine feste Pacht über zwanzig Jahre erheblich an Kaufkraft.
Eingeschränkt, aber häufig ja. Viele Solarparks werden mit Schafen beweidet oder als extensives Grünland bewirtschaftet; die Module stehen auf Stützen, der Boden bleibt weitgehend unversiegelt. Ackerbau mit großem Gerät ist nicht möglich. Ob und in welcher Form eine Weiternutzung vorgesehen ist, gehört in den Vertrag. Von selbst steht es dort nicht.
Planung, Bau, Betrieb und Rückbau trägt vollständig der Projektierer beziehungsweise der spätere Betreiber, auch dann, wenn das Projekt am Ende nicht genehmigt wird. Er haftet für Schäden aus Errichtung, Betrieb und Rückbau. Als Eigentümer haben Sie keine Ausgaben und tragen kein Baurisiko.
Für genau diesen Fall gehören zwei Dinge in den Vertrag: eine Rückbausicherheit, die unabhängig vom Betreiber verwertbar ist, und eine klare Regelung, was bei einem Eigentümerwechsel der Anlage gilt. Beides ist verhandelbar und fehlt in schwachen Verträgen regelmäßig. Wir prüfen diese Punkte, bevor Sie unterschreiben.
In vielen Fällen ja, es braucht aber eine saubere Regelung mit dem bisherigen Pächter. Landwirtschaftliche Pachtverträge laufen oft kürzer als die Vorlaufzeit eines Solarprojekts, und für den Zeitraum dazwischen lässt sich meist eine Lösung finden. Sprechen Sie uns früh darauf an; nachträglich ist es deutlich aufwendiger.
Die Überschlagsrechnung können Sie tatsächlich selbst machen: Ihre Hektarzahl mal die Spanne, die auf dieser Seite steht. Genau deshalb bieten wir keinen Pachtrechner an, denn mehr als diese Multiplikation könnte auch er nicht; seine scheinbar genaue Zahl wäre geraten. Wo Ihre Fläche in der Spanne landet, entscheiden Dinge, die in kein Eingabefeld passen: die Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt, der Zuschnitt, ob Nachbarflächen mitziehen, und wie verhandelt wird. Der erste angebotene Betrag liegt dabei selten am oberen Ende. Der Weg dorthin ist Verhandlung, und die führen wir für Sie.
Lassen Sie Ihre Fläche kostenlos prüfen
Drei Fragen, keine drei Minuten. Sie brauchen keine Unterlagen bereitzulegen.
Stefan Bornmann
Geschäftsführer, zuständig für die Flächenverpachtung
Welcher Partner Ihre Fläche bekommt und was in seinem Angebot steht, prüft Stefan Bornmann selbst. Ihr erster Kontakt kann auch ein Vertriebspartner aus Ihrer Region sein.
Photovoltaik ist nicht immer die beste Nutzung
Ist Ihre Fläche kleiner als fünf Hektar oder liegt sie besonders günstig zum Umspannwerk, kann ein Batteriegroßspeicher mehr bringen. Bei größeren Flächen in windhöffiger Lage lohnt der Vergleich mit Windenergie.
Die Beträge sind Erfahrungswerte aus abgeschlossenen Verträgen und marktübliche Spannen, keine Zusage. Was an Ihrer Fläche erreichbar ist, hängt vom Standort ab und davon, wie verhandelt wird.
Ein Pachtvertrag ist für die meisten Eigentümer eine einmalige Entscheidung.
Liegt Ihnen schon ein Angebot vor?
Prüfen lassen kostet nichts, und es könnte das beste Angebot sein, das Sie je bekommen. Schicken Sie es uns, bevor Sie unterschreiben. Wir sagen Ihnen, was daran marktüblich ist und was sich noch verhandeln lässt.