Zum Inhalt springen
Logo Energiezentrum MitteEnergiezentrum Mitte

Bundesweit

Fläche verpachten für Batterie­großspeicher

Ein Batteriegroßspeicher braucht wenig Platz, aber den richtigen. Entscheidend ist nicht, wie groß Ihre Fläche ist, sondern wie nah sie am Umspannwerk liegt. Wir prüfen das kostenlos, bringen Ihre Fläche zu einem passenden Projektierer und sehen uns sein Angebot an, bevor Sie es bekommen.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Keine Vermittlungsgebühr für Sie als Eigentümer
  • Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden
  • Ehrliche Absage, wenn sich die Fläche nicht eignet

Was ein Hektar einbringt

20.000 – 50.000 €

pro Hektar und Jahr

Marktübliche Spannen, keine Zusage. Was an Ihrer Fläche erreichbar ist, hängt vom Standort ab, bei Speichern vor allem von der Entfernung zum nächsten Umspannwerk.

  • Kürzere Bindung. 15 Jahre feste Laufzeit, verlängerbar um weitere 15 Jahre.
  • Ab 1 Hektar. Deutlich weniger als bei Wind oder Freiflächen-Photovoltaik.
  • Keine Kosten für Sie. Planung, Bau und Rückbau trägt der Projektierer.

Vor der Pacht

Sie verdienen, bevor der erste Container steht

700 – 1.000 €

pro Megawatt geplanter Leistung und Jahr

Schon bevor gebaut wird, zahlt der Projektierer für die Reservierung Ihrer Fläche, jährlich ab Vertragsschluss bis zum Baubeginn. Die eigentliche Pacht beginnt erst danach.

Der Platz am Umspannwerk ist endlich

Ein Netzverknüpfungspunkt kann nur eine bestimmte Leistung aufnehmen. Ist sie vergeben, nützt die beste Fläche daneben nichts mehr, und das gilt für die Flächen Ihrer Nachbarn genauso wie für Ihre. Das ist keine Frist, die wir setzen, sondern der Grund, warum wir zuerst nach der Entfernung zum nächsten Umspannwerk fragen und warum sich eine Einschätzung früh lohnt. Sie kostet nichts und Sie erfahren dabei, woran Sie sind.

Ob Ihre Fläche infrage kommt, entscheidet vor allem die Lage

Der erste Punkt wiegt schwerer als alle anderen zusammen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie uns. Die Einschätzung kostet nichts.

  • Nähe zu einem Umspannwerk oder Netzverknüpfungspunkt: das entscheidende KriteriumInnerhalb von 200 Metern zu einer Umspannanlage ist ein Speicher im Außenbereich privilegiert. Weiter entfernt ist er es nicht mehr, außer er entsteht neben einer bestehenden Wind- oder Solaranlage. Beides erklären wir weiter unten genauer.
  • Mindestens 1 HektarDarunter lohnt sich der Netzanschluss in der Regel nicht. Angrenzende Flurstücke zählen mit.
  • Nicht in einem Naturschutzgebiet gelegenNaturschutzgebiet, Nationalpark, FFH- oder Vogelschutzgebiet schließen die Fläche aus. Ein Landschaftsschutzgebiet ist etwas anderes und kein Ausschluss. Wenn Sie unsicher sind, prüfen wir das.
  • Kein festgesetztes ÜberschwemmungsgebietGemeint ist ein amtlich festgesetztes Gebiet nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Bei Speichern wiegt das schwerer als bei anderen Nutzungen, weil die Technik dauerhaft auf der Fläche steht.
  • Ausgewiesene Gewerbe- und Industrieflächen sind im VorteilKein Ausschlusskriterium, aber gut zu wissen.
  • Ganzjährige Zufahrt für Schwerlastverkehr möglichKein Ausschlusskriterium, aber gut zu wissen.

Wenn ein Punkt nicht passt

Ein Ausschluss gilt der Fläche, nicht Ihnen. Wenn es bei einem Flurstück nicht passt, sagt das nichts über Ihre anderen: Rechnen Sie im Flächen-Check unten einfach alle zusammen, die infrage kommen. Und wenn Sie bei einem Punkt unsicher sind, ist das der Normalfall. Wir prüfen es für Sie.

Ihre Ausgangssituation

Bei Speichern gibt es keinen ortsüblichen Preis, an dem Sie sich orientieren könnten

Bei Ackerpacht wissen Sie ungefähr, was in Ihrer Gegend gezahlt wird, notfalls fragen Sie den Nachbarn. Diesen Vergleichswert gibt es bei Batteriegroßspeichern nicht: Der Markt ist wenige Jahre alt, die Verträge sind vertraulich, und die Spanne zwischen zwei Angeboten für dieselbe Fläche ist größer als bei jeder anderen Nutzung. Wer ohne diesen Überblick verhandelt, sitzt jemandem gegenüber, der ihn hat.

Was auf Ihrer Fläche entsteht

Wie ein Batteriegroßspeicher aussieht

Reihen genormter Container auf einer befestigten, eingezäunten Fläche, dazu die Übergabestation zum Netz. Keine bewegten Teile im Freien, kein Schattenwurf, keine Abgase. Zu hören ist die Kühlung der Container. Wie laut sie am Ende ist, hängt von Bauart und Standort ab und wird im Genehmigungsverfahren festgelegt. Am Ende der Laufzeit wird alles zurückgebaut.

Luftbild eines Batteriegroßspeichers: weiße Container in Reihen auf einer eingezäunten, planierten Fläche, rechts eine Landstraße, links ein Acker.
Batteriespeicher-Park Föhren in Rheinland-Pfalz. Rund zwanzig Container auf einer eingezäunten Fläche, direkt an der Straße und neben dem Acker.Foto: P170, CC BY-SA 4.0, Ausschnitt und Größe geändert. Quelle: Wikimedia Commons

Warum die Entfernung zum Umspannwerk alles entscheidet

Ein Speicher verdient sein Geld damit, dass er Strom aufnimmt und wieder abgibt. Dafür braucht er einen leistungsfähigen Anschluss. Je weiter Ihre Fläche vom Netzverknüpfungspunkt entfernt liegt, desto teurer wird die Anbindung, und ab einer bestimmten Entfernung trägt sich das Projekt nicht mehr. Deshalb ist das die erste Frage, die wir stellen.

UmspannwerkgünstigFlächeteuerFlächeEntfernung zum Netzverknüpfungspunkt
Beide Flächen sind gleich groß. Was sie unterscheidet, ist allein die Länge der Anbindung.

Seit 2026 steht die Entfernung im Gesetz

Was vorher Verhandlungssache war, ist seit dem 1. Januar 2026 geregelt. Ein freistehender Speicher ist im Außenbereich nur dann privilegiert, wenn er höchstens 200 Meter von der Grundstücksgrenze einer Umspannanlage oder eines Kraftwerks ab 50 Megawatt entfernt liegt und mindestens 4 Megawatt leistet. Dazu kommt eine Grenze, die es vorher nicht gab: Je Gemeinde dürfen alle so zugelassenen Speicher zusammen höchstens 0,5 Prozent der Gemeindefläche und nicht mehr als 50.000 Quadratmeter beanspruchen. Was dort vergeben ist, ist vergeben.

Der zweite Weg, den kaum jemand nennt

Ein Speicher, der neben einer bestehenden Anlage für erneuerbare Energien entstehen soll, ist ebenfalls privilegiert, und zwar ohne Abstandsgrenze, ohne Mindestleistung und ohne diesen Deckel. Wer eine Fläche an einem Solarpark oder einem Windpark hat, kommt also infrage, auch ohne Umspannwerk in Sichtweite. Und wenn Ihre Fläche in keinen der beiden Fälle passt, heißt das nicht, dass nichts geht: Es heißt, dass die Gemeinde dafür einen Bebauungsplan aufstellen müsste, und das dauert länger. Ob sie das tut, entscheidet sie, nicht wir und nicht der Projektierer.

Die Fläche ist während der Laufzeit vollständig belegt

Das ist der Unterschied zur Windenergie, wo nur Mastfuß und Zuwegung wegfallen und der Rest weiter bewirtschaftet wird. Beim Speicher ist die verpachtete Fläche belegt. Daher die deutlich höhere Pacht je Hektar, und daher gehört dieser Punkt vor die Entscheidung und nicht in den Vertragsanhang.

Was der Projektierer trägt

Planung, Genehmigung, Bau, Betrieb, Versicherung und Rückbau liegen bei ihm, nicht bei Ihnen. Sie stellen die Fläche und erhalten dafür Pacht. Kosten entstehen Ihnen keine, auch nicht für unsere Prüfung.

Woraus sich die Laufzeit zusammensetzt

Fest vereinbart sind 15 Jahre, halb so lang wie bei Windenergie. Was darüber hinausgeht, ist eine Verlängerung, über die zu gegebener Zeit neu entschieden wird.

Von links nach rechts: 15 Jahre feste Laufzeit, 15 Jahre Verlängerung als Option. Zusammen bis zu 30 Jahre. Der gestrichelte Abschnitt steht nicht automatisch im Vertrag: Ob und zu welchen Konditionen verlängert wird, gehört zu den Punkten, die verhandelt werden.

Wovon Ihre Pacht abhängt

Die Spanne zwischen zwei Angeboten für dieselbe Fläche ist bei Speichern größer als bei jeder anderen Nutzung. Daran hängt sie.

  1. Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt

    Der mit Abstand größte Hebel. Wenige hundert Meter können den Unterschied zwischen einem guten Angebot und einer Absage ausmachen.

  2. Freie Kapazität im Netz

    Ist am nächsten Umspannwerk noch Anschlussleistung zu haben? Wo sie knapp wird, steigt der Wert der Flächen, die trotzdem noch passen.

  3. Zuschnitt und Untergrund

    Eine zusammenhängende, ebene Fläche mit tragfähigem Boden ist günstiger zu bebauen als eine verwinkelte am Hang. Das schlägt auf das Angebot durch.

  4. Planungsrecht

    Auf ausgewiesenen Gewerbe- und Industrieflächen ist der Weg zur Genehmigung kürzer als im Außenbereich. Kürzere Wege sind für den Projektierer bares Geld.

  5. Zufahrt für Schwerlastverkehr

    Die Container kommen per Tieflader. Eine ganzjährig befahrbare Zufahrt spart dem Projektierer Aufwand und Ihnen spätere Diskussionen.

  6. Wie viele Interessenten es gibt

    Liegt Ihre Fläche günstig, ist selten nur ein Projektierer interessiert. Genau daraus entsteht der Spielraum, den wir für Sie ausreizen.

Was wir für Sie tun

Wir stehen auf Ihrer Seite des Tisches

Wir errichten und betreiben keine Speicher und pachten Ihre Fläche nicht selbst. Ihr Gegenüber am Tisch ist der Projektierer, und den suchen wir für Sie aus.

  1. Das Potenzial Ihrer Fläche einschätzen

    Was ist an diesem Standort realistisch erreichbar? Das wissen wir, bevor ein Projektierer davon erfährt, und daran messen wir später sein Angebot.

  2. Den passenden Projektierer auswählen

    Ihre Fläche geht an einen unserer Partner, und zwar an den, der zu Nutzung, Größe und Region passt.

  3. Sein Angebot prüfen, bevor Sie es sehen

    Pachthöhe, Laufzeit, Rückbau, Haftung, Ausstiegsklauseln. Weil unsere Partner wissen, dass wir den Wert einer Fläche kennen, stimmt das Angebot meist schon. Wo nicht, verhandeln wir nach.

  4. Nachbarflächen einbeziehen

    Gemeinsam mit angrenzenden Eigentümern entsteht oft eine deutlich attraktivere Fläche und damit eine deutlich bessere Verhandlungsposition.

  5. Vertragsinhalte maßschneidern

    Der Pachtvertrag wird auf Ihre Situation zugeschnitten, nicht auf die Standardvorlage des Projektierers.

  6. Auch ein fremdes Angebot ansehen

    Liegt Ihnen schon ein Vertragsangebot eines anderen Projektierers vor, prüfen wir es auf dieselben Punkte.

  7. Sie aus den Verhandlungen heraushalten

    Sie treffen die Entscheidungen, den Weg bis zum Vertrag übernehmen wir. Auch danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner beim Projektierer: Sie bleiben auf dem Laufenden, ohne sich in die Themen der Projektentwicklung einarbeiten zu müssen.

In 3 Schritten zum Pachtvertrag

  1. 1

    Flächen-Check ausfüllen

    Ein paar Klicks, keine drei Minuten. Sie brauchen keine Unterlagen bereitzulegen.

  2. 2

    Wir prüfen die Eignung

    Wir schätzen das Potenzial ein und melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ehrlichen Einordnung, auch wenn sie lautet, dass sich Ihre Fläche nicht eignet.

  3. 3

    Wir bringen Ihre Fläche zum passenden Partner

    Passt es, geht Ihre Fläche an einen Projektierer, den wir ausgewählt haben. Sein Angebot kommt erst zu Ihnen, wenn Pacht und Vertrag stimmen. Sie entscheiden am Ende, ob Sie unterschreiben.

Liegt Ihre Fläche nah genug am Umspannwerk? Das klärt der kostenlose Check.

Flächen-Check starten

Was Eigentümer am häufigsten fragen

Nein. Wir errichten und betreiben keine Anlagen und pachten auch keine Flächen. Wir stehen auf Ihrer Seite: Wir schätzen Ihre Fläche ein, geben sie an einen unserer Partner, prüfen dessen Angebot und begleiten den Vertrag. Gebaut und betrieben wird die Anlage vom Projektierer, mit dem Sie den Vertrag schließen.

Für Sie als Grundstückseigentümer entstehen keine Kosten. Die Prüfung Ihrer Fläche und das Angebot sind kostenlos und unverbindlich: kein Honorar, keine Vermittlungsgebühr, keine Erfolgsbeteiligung.

Von zwei Dingen. Erstens werden wir auf Seiten des Projektierers vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt. Auf die Höhe Ihrer Pacht wirkt sich das nicht aus. Zweitens verkaufen wir Photovoltaikanlagen, ein Geschäft, das mit Ihrer Fläche nichts zu tun hat. Gerade das zweite Standbein ist der Grund, warum wir Ihnen ehrlich absagen können: Wir sind nicht darauf angewiesen, dass ausgerechnet dieser eine Vertrag zustande kommt.

Gerade dann. Wir schätzen ein, was Ihre Fläche wert ist, und sagen Ihnen, ob das Angebot dazu passt. Wo nicht, verhandeln wir nach. Lassen Sie uns Ihren vorliegenden Vertrag einfach zukommen.

Das können Sie natürlich. Bedenken Sie nur: Ihr Gegenüber verhandelt solche Verträge mehrmals im Jahr, Sie voraussichtlich einmal im Leben, über eine Laufzeit von 25 bis 35 Jahren. Genau diese Erfahrungslücke gleichen wir aus.

Eine Anlage, die Strom aufnimmt, wenn viel davon im Netz ist, und ihn abgibt, wenn er knapp wird. Sie stabilisiert das Netz und ist eine Voraussetzung dafür, dass Wind- und Solarstrom sinnvoll genutzt werden können.

Ab einem Hektar, deutlich weniger als bei Wind oder Freiflächen-Photovoltaik. Entscheidend ist hier ohnehin nicht die Größe, sondern die Lage: Je näher Ihre Fläche an einem Umspannwerk oder Netzverknüpfungspunkt liegt, desto interessanter ist sie.

Das müssen Sie nicht selbst beurteilen. Nennen Sie uns Lage und Größe, die Einschätzung übernehmen wir.

Nicht Sie. Beides gehört zum Genehmigungsverfahren und liegt beim Betreiber, der die Anlage baut und führt. Wir vermitteln und verhandeln, technische Zusagen machen wir dazu nicht. Worauf wir im Pachtvertrag achten, ist die andere Seite derselben Frage: dass Haftung, Versicherung und Rückbau eindeutig beim Betreiber liegen und nicht bei Ihnen.

Lassen Sie Ihre Fläche kostenlos prüfen

Drei Fragen, keine drei Minuten. Sie brauchen keine Unterlagen bereitzulegen.

Porträt von Stefan Bornmann

Stefan Bornmann

Geschäftsführer, zuständig für die Flächenverpachtung

Welcher Partner Ihre Fläche bekommt und was in seinem Angebot steht, prüft Stefan Bornmann selbst. Ihr erster Kontakt kann auch ein Vertriebspartner aus Ihrer Region sein.

Schritt 2 von 4
Wie groß ist die Fläche?

Mehrere Flurstücke dürfen zusammengezählt werden.

Bitte wählen Sie oben, wie groß die Fläche ist.

Liegt Ihre Fläche weiter weg vom Netz?

Dann kommt ein Speicher wahrscheinlich nicht infrage, andere Nutzungen aber sehr wohl. Für Wind und Freiflächen-Photovoltaik zählen ganz andere Kriterien.

Die Beträge sind Erfahrungswerte aus abgeschlossenen Verträgen und marktübliche Spannen, keine Zusage. Was an Ihrer Fläche erreichbar ist, hängt vom Standort ab und davon, wie verhandelt wird.

Ein Pachtvertrag ist für die meisten Eigentümer eine einmalige Entscheidung.

Liegt Ihnen schon ein Angebot vor?

Gerade bei Speichern lohnt das Gegenlesen, weil es keinen ortsüblichen Preis gibt, an dem Sie das Angebot messen könnten. Schicken Sie es uns, bevor Sie unterschreiben. Wir sagen Ihnen, was daran marktüblich ist und was sich noch verhandeln lässt.