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Verpachten Sie Ihre Fläche nicht unter Wert.

Ein Pachtvertrag bindet Ihre Fläche 15 bis 35 Jahre, je nach Nutzung. Wir schätzen ein, was sie wert ist, und bringen sie zu einem Projektierer, dessen Verträge wir kennen. Sein Angebot prüfen wir, bevor es bei Ihnen ankommt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Keine Vermittlungsgebühr für Sie als Eigentümer
  • Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden
  • Ehrliche Absage, wenn sich die Fläche nicht eignet

Ihre Ausgangssituation

Sie verhandeln einmal. Ihr Gegenüber hundertmal im Jahr.

Projektentwickler schließen solche Verträge beruflich ab, mit eigenen Juristen und Standardvorlagen. Grundstückseigentümer tun es in der Regel genau einmal, über einen Zeitraum, der länger ist als so mancher Betrieb in Familienhand bleibt. Diese Erfahrungslücke ist teuer, und sie fällt erst Jahre später auf.

Mit wem wir zusammenarbeiten, haben wir uns lange angesehen

Ein Pachtvertrag bindet Sie über Jahrzehnte, und er ist nur so gut wie das Unternehmen, das dahintersteht. Bevor wir einen Projektierer vorschlagen, lesen wir seine Pachtverträge, die der großen Anbieter wie die der kleinen. Worauf wir dabei sehen:

  • Ob die zugesagte Pacht über die ganze Laufzeit trägt und nicht nur im ersten Jahr gut aussieht.
  • Was geschieht, wenn nach der Unterschrift lange nichts passiert und Ihre Fläche gebunden bleibt.
  • Ob die Eigentümer ringsum beteiligt werden, wo das üblich ist.
  • Wer den Rückbau trägt und wer im Schadensfall haftet.
  • Wie gut das Unternehmen vor Ort aufgestellt ist, im Land und bei den Kommunen. Davon hängt ab, ob aus einem Vertrag je ein Projekt wird.

Das hat gedauert: knapp drei Jahre, bevor die erste Zusammenarbeit zustande kam.

Was auf Ihrer Fläche möglich ist

Welche Nutzung passt, hängt von Größe, Lage und Netzanschluss ab. Das schätzen wir für Sie ein. Sie müssen es nicht vorher wissen.

Windenergie

Die höchsten Pachten je Fläche, über 25 Jahre planbar

140.000 – 340.000 €pro Jahr und Windrad25 Jahre feste Laufzeit, verlängerbar um zweimal 5 Jahre

Wind bringt die mit Abstand höchsten Pachten. Die Verträge sind aber auch die komplexesten und werden regelmäßig lange vor dem ersten Spatenstich unterschrieben. Genau dort entscheidet sich, was Sie über 25 Jahre bekommen.

  • Mindestens 2 Hektar, auch aus mehreren Flurstücken zusammen
  • Nicht in einem Naturschutzgebiet gelegen
  • Je nach Bundesland rund 1 Kilometer Abstand zur nächsten Ortschaft
  • Land- oder forstwirtschaftliche Nutzung läuft weiter
Was ein Windrad auf Ihrer Fläche einbringt

Freiflächen-Photovoltaik

Ertrag aus Flächen, die sonst wenig abwerfen

3.500 – 6.500 €pro Hektar und Jahrin der Regel 20 bis 30 Jahre

Freiflächen-Photovoltaik lohnt sich vor allem auf Flächen mit schwacher Bodenzahl oder ungünstigem Zuschnitt. Was ein Projektierer zu zahlen bereit ist, hängt stark vom Netzanschluss ab und davon, wie gut verhandelt wird.

  • Mindestens 5 Hektar zusammenhängende Freifläche
  • Nicht in einem Naturschutzgebiet gelegen
  • Kein festgesetztes Überschwemmungsgebiet
  • Nähe zu einem Netzverknüpfungspunkt verbessert die Konditionen
  • Randlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sind besonders gefragt
Was ein Hektar Solarfläche einbringt

Batteriegroßspeicher

Kleine Fläche, entscheidend ist die Lage

20.000 – 50.000 €pro Hektar und Jahr15 Jahre feste Laufzeit, verlängerbar um weitere 15 Jahre

Batteriegroßspeicher sind der jüngste und am schnellsten wachsende Bereich und pro Hektar der ertragreichste. Anders als bei Wind und Freifläche zählt nicht die Größe, sondern die Lage: Entscheidend ist, wie nah Ihre Fläche am Netz liegt. Schon ein Hektar genügt.

  • Nähe zu einem Umspannwerk oder Netzverknüpfungspunkt: das entscheidende Kriterium
  • Mindestens 1 Hektar
  • Nicht in einem Naturschutzgebiet gelegen
  • Kein festgesetztes Überschwemmungsgebiet
  • Ausgewiesene Gewerbe- und Industrieflächen sind im Vorteil
  • Ganzjährige Zufahrt für Schwerlastverkehr möglich
Was Ihre Fläche für einen Speicher wertvoll macht

Die Beträge sind Erfahrungswerte aus abgeschlossenen Verträgen und marktübliche Spannen, keine Zusage. Was an Ihrer Fläche erreichbar ist, hängt vom Standort ab und davon, wie verhandelt wird.

Was Ihre Fläche einbringt, entscheidet nicht die Hektarzahl

Deshalb finden Sie bei uns keinen Pachtrechner. Ein Rechner müsste so tun, als ließe sich Ihr Pachtpreis aus Größe und Lage ausrechnen. Tatsächlich hängt er an Dingen, die kein Formular sehen kann.

Die Nähe zum Netzanschluss

Dieselbe Fläche ist neben einem Umspannwerk mit freier Kapazität deutlich mehr wert als zehn Kilometer davon entfernt.

Zuschnitt und Zufahrt

Ein kompaktes, erschlossenes Stück lässt sich besser bebauen als verstreute Flurstücke mit derselben Hektarzahl.

Ob Nachbarflächen mitziehen

Wer gemeinsam mit angrenzenden Eigentümern anbietet, verhandelt aus einer anderen Position heraus.

Wer den Wert Ihrer Fläche kennt

Ein Angebot fällt anders aus, wenn auf Ihrer Seite jemand sitzt, der weiß, was die Fläche wert ist. Unsere Partner wissen das.

Wie stark diese Faktoren streuen, zeigen die Spannen oben auf dieser Seite: Sie stammen aus abgeschlossenen Verträgen und stehen hier offen, ohne dass Sie dafür ein Formular ausfüllen. Ihre Breite ist keine Ungenauigkeit, sondern die ehrliche Auskunft, wie viel zwischen einem schwachen und einem gut verhandelten Vertrag liegt.

Eine genaue Zahl vorab wäre geraten. Die nennen wir Ihnen nach dem Flächen-Check, und an ihr messen wir das Angebot unseres Partners.

Was wir für Sie tun

Wir stehen auf Ihrer Seite des Tisches

Wir errichten und betreiben keine Anlagen und pachten Ihre Fläche nicht selbst. Ihr Gegenüber am Tisch ist der Projektierer, und den suchen wir für Sie aus.

Ihre SeiteIhr GegenüberSieWirvertritt SieProjektiererbautbetreibtträgt das RisikoPachtverhandelt
Der Pachtvertrag wird zwischen Ihnen und dem Projektierer geschlossen, und die Pacht fließt direkt an Sie. Er baut die Anlage, betreibt sie und trägt das Risiko. Wir sitzen nicht zwischen den Parteien, sondern auf Ihrer Seite.
  1. Das Potenzial Ihrer Fläche einschätzen

    Was ist an diesem Standort realistisch erreichbar? Das wissen wir, bevor ein Projektierer davon erfährt, und daran messen wir später sein Angebot.

  2. Den passenden Projektierer auswählen

    Ihre Fläche geht an einen unserer Partner, und zwar an den, der zu Nutzung, Größe und Region passt.

  3. Sein Angebot prüfen, bevor Sie es sehen

    Pachthöhe, Laufzeit, Rückbau, Haftung, Ausstiegsklauseln. Weil unsere Partner wissen, dass wir den Wert einer Fläche kennen, stimmt das Angebot meist schon. Wo nicht, verhandeln wir nach.

  4. Nachbarflächen einbeziehen

    Gemeinsam mit angrenzenden Eigentümern entsteht oft eine deutlich attraktivere Fläche und damit eine deutlich bessere Verhandlungsposition.

  5. Vertragsinhalte maßschneidern

    Der Pachtvertrag wird auf Ihre Situation zugeschnitten, nicht auf die Standardvorlage des Projektierers.

  6. Auch ein fremdes Angebot ansehen

    Liegt Ihnen schon ein Vertragsangebot eines anderen Projektierers vor, prüfen wir es auf dieselben Punkte.

  7. Sie aus den Verhandlungen heraushalten

    Sie treffen die Entscheidungen, den Weg bis zum Vertrag übernehmen wir. Auch danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner beim Projektierer: Sie bleiben auf dem Laufenden, ohne sich in die Themen der Projektentwicklung einarbeiten zu müssen.

Vier Stellen, an denen die Formulierung über Geld entscheidet

Ein Nutzungsvertrag läuft über Jahrzehnte und ist entsprechend gebaut. Wer ihn zum ersten Mal liest, sieht die Wörter, aber nicht, was an ihnen hängt.

Feste Laufzeit und Verlängerungsoption
Eine feste Laufzeit plus Option ist etwas anderes als dieselbe Zeit fest vereinbart, auch wenn unter dem Strich dieselbe Jahreszahl steht. Im einen Fall entscheiden Sie später noch einmal, im anderen nicht.
Rückbausicherheit
Vor Baubeginn verlangt die Genehmigungsbehörde eine Bürgschaft in Höhe der voraussichtlichen Rückbaukosten. Entscheidend ist, ob sie unabhängig vom Betreiber verwertbar ist. Sonst hilft sie genau dann nicht, wenn man sie braucht.
Eigentümerwechsel der Anlage
Anlagen werden während der Laufzeit verkauft. Ob und wie Ihr Vertrag das regelt, entscheidet darüber, mit wem Sie es in zehn Jahren zu tun haben.
Zahlungssicherheit
Kommt der Betreiber mit der Pacht in Verzug, muss der Vertrag hergeben, dass Sie kündigen und den Rückbau verlangen können. Das ist der Punkt, an dem sich ein starker von einem schwachen Vertrag unterscheidet.

Wir ordnen ein, was ein Punkt für Ihre Einnahmen und Ihre Bindung bedeutet. Die rechtliche Prüfung des Vertrags gehört zu Ihrem Anwalt oder Notar.

In 3 Schritten zum Pachtvertrag

  1. 1

    Flächen-Check ausfüllen

    Ein paar Klicks, keine drei Minuten. Sie brauchen keine Unterlagen bereitzulegen.

  2. 2

    Wir prüfen die Eignung

    Wir schätzen das Potenzial ein und melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ehrlichen Einordnung, auch wenn sie lautet, dass sich Ihre Fläche nicht eignet.

  3. 3

    Wir bringen Ihre Fläche zum passenden Partner

    Passt es, geht Ihre Fläche an einen Projektierer, den wir ausgewählt haben. Sein Angebot kommt erst zu Ihnen, wenn Pacht und Vertrag stimmen. Sie entscheiden am Ende, ob Sie unterschreiben.

Verhandelte Pachten

Auszug aus abgeschlossenen Verträgen mit Projektierern, mit denen wir zusammenarbeiten. Die Standorte bleiben ungenannt. Pachtverträge sind vertraulich.

  • Windpark

    Hessen

    1.300.000 €

    pro Jahr, 25 Jahre lang

  • Windkraft

    Niedersachsen

    360.000 €

    pro Jahr, 25 Jahre lang

  • Windkraft

    Thüringen

    240.000 €

    pro Jahr, 25 Jahre lang

  • Freiflächen-Photovoltaik

    Hessen

    130.000 €

    pro Jahr

  • Freiflächen-Photovoltaik

    Nordrhein-Westfalen

    65.000 €

    pro Jahr

Was Eigentümer sagen

  • „Da wir relativ große Flächen besitzen, habe ich mich schon immer für Technologien in diesem Bereich interessiert. Anfrage gestellt, Angebot bekommen und zugesagt. Auch die Abwicklung war mehr als angenehm und unkompliziert für mich. Ein wirklich tolles Team."

    Harri BartelsForstwirt

  • „Unser Betrieb ist saniert und wir haben wieder allen Grund zur Freude. Gerade in der heutigen Zeit wäre alles sicher um einiges schwerer geworden. Mein Dank geht speziell an Herrn Bornmann und Herrn Faßbender, für die umgängliche und professionelle Beratung."

    Steven SchwartauLandwirt

  • „Sehr freundliches und engagiertes Team. Ich habe mich rundum sehr gut beraten und aufgehoben gefühlt. Die Zusammenarbeit und Umsetzung hat mir viel Freude gemacht. Vielen Dank für alles!"

    Sascha GartmannGrundbesitzer

  • „Da meine Familie und ich Ländereien besitzen, die teilweise nicht bewirtschaftet werden, konnten wir diese Flächen ganz einfach in bares Geld umwandeln und tun dabei noch etwas für die Umwelt. Win-win für alle, so macht's Spaß und war eine tolle Erfahrung. Vielen Dank!"

    Hugo SiegelmannPrivatier & Grundbesitzer

Die hier gezeigten Stimmen sind Bewertungen, die bei Google veröffentlicht wurden, im Wortlaut übernommen. Eine systematische Prüfung, ob sie von Personen stammen, die unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben, nehmen wir nicht vor.

Passt Ihre Fläche? Das klärt der kostenlose Check in vier Fragen.

Flächen-Check starten

Was Eigentümer am häufigsten fragen

Nein. Wir errichten und betreiben keine Anlagen und pachten auch keine Flächen. Wir stehen auf Ihrer Seite: Wir schätzen Ihre Fläche ein, geben sie an einen unserer Partner, prüfen dessen Angebot und begleiten den Vertrag. Gebaut und betrieben wird die Anlage vom Projektierer, mit dem Sie den Vertrag schließen.

Für Sie als Grundstückseigentümer entstehen keine Kosten. Die Prüfung Ihrer Fläche und das Angebot sind kostenlos und unverbindlich: kein Honorar, keine Vermittlungsgebühr, keine Erfolgsbeteiligung.

Von zwei Dingen. Erstens werden wir auf Seiten des Projektierers vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt. Auf die Höhe Ihrer Pacht wirkt sich das nicht aus. Zweitens verkaufen wir Photovoltaikanlagen, ein Geschäft, das mit Ihrer Fläche nichts zu tun hat. Gerade das zweite Standbein ist der Grund, warum wir Ihnen ehrlich absagen können: Wir sind nicht darauf angewiesen, dass ausgerechnet dieser eine Vertrag zustande kommt.

Gerade dann. Wir schätzen ein, was Ihre Fläche wert ist, und sagen Ihnen, ob das Angebot dazu passt. Wo nicht, verhandeln wir nach. Lassen Sie uns Ihren vorliegenden Vertrag einfach zukommen.

Das können Sie natürlich. Bedenken Sie nur: Ihr Gegenüber verhandelt solche Verträge mehrmals im Jahr, Sie voraussichtlich einmal im Leben, über eine Laufzeit von 25 bis 35 Jahren. Genau diese Erfahrungslücke gleichen wir aus.

Die feste Laufzeit beträgt 25 Jahre. Dazu kommen üblicherweise zwei Verlängerungsoptionen über je fünf Jahre, insgesamt also bis zu 35 Jahre. Fest gebunden sind Sie damit 25 Jahre, alles darüber hinaus ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Ob diese Optionen vereinbart werden und zu welchen Konditionen, gehört zu den Punkten, die verhandelt werden.

Läuft der Vertrag aus, ohne dass eine Verlängerungsoption gezogen wird, endet er automatisch, und die Windkraftanlagen werden innerhalb von 12 Monaten zurückgebaut. Die Kosten dafür trägt der Betreiber; die Genehmigungsbehörde verlangt dafür schon vor Baubeginn eine Bürgschaft. Ihre Fläche ist danach wieder uneingeschränkt nutzbar.

Für den Rückbau fordert die zuständige Genehmigungsbehörde vor Baubeginn die Hinterlegung einer Bürgschaft in Höhe der voraussichtlichen Rückbaukosten.

Der Vertrag schützt die Rechte der Grundstückseigentümer umfassend. Im Falle von Zahlungsverzug kann der Vertrag gekündigt und die Anlage zurückgebaut werden.

Sollte der Betreiber zahlungsunfähig sein, hat die finanzierende Bank aufgrund der laufenden Kredite ein großes Interesse am Fortbestand des Windparks. Sie würde in den Vertrag eintreten und sicherstellen, dass die Pacht weiterhin gezahlt wird.

Alle Kosten der Projektentwicklung und Umsetzung trägt der Projektierer. Die Grundstückseigentümer haben keine Ausgaben. Das gilt auch dann, wenn das Projekt am Ende nicht umsetzbar sein sollte, einschließlich der Kosten, die durch den Nutzungsvertrag entstehen, etwa für Grundbucheintragungen.

Der Projektierer haftet für alle Schäden im Zusammenhang mit Errichtung, Betrieb und Rückbau der Windenergieanlagen. Dafür werden Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, die den gesamten Zeitraum abdecken. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden Grundstückseigentümer oder Pächter gemäß den Richtlinien der Land- und Forstwirtschaftskammer entschädigt.

Das ist nötig, um Planungssicherheit zu gewährleisten und naturschutzfachliche Gutachten erstellen zu können. Die Projektentwicklung ist zeitaufwendig und finanziell anspruchsvoll. Ohne gesicherte Flächen beginnt sie niemand.

Damit der Projektierer als Eigentümervertreter auftreten und das Projekt bei der Regionalplanung bewerben kann.

Ja, das ist möglich. Der neue Vertrag wird dann so gestaltet, dass er keinen Konflikt mit dem bestehenden Pachtvertrag verursacht. Besonders relevant ist das, wenn dessen Kündigungsfrist absehbar ist. Lassen Sie uns Ihren vorliegenden Vertrag gerne zukommen.

In der Regel werden mehrere Anlagen realisiert, weil manche Landkreise Gebiete nur ausweisen, wenn mehrere Anlagen konzentriert gebaut werden. So fügen sie sich harmonischer in die Landschaft ein. In Einzelfällen sind je nach örtlichen Gegebenheiten und Genehmigungsrichtlinien auch Einzelanlagen möglich.

Die Regelungen zu Windkraftanlagen variieren von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune. Das betrifft Genehmigungsverfahren ebenso wie technische Anforderungen und Abstandsregelungen.

Ja. Die Anlagen und ihre Zuwegung beanspruchen nur einen kleinen Teil der Fläche. Der Rest kann land- oder forstwirtschaftlich weiter genutzt werden.

Ja. Windenergie im Wald ist in Deutschland verbreitet, und viele Projektierer planen gezielt an Waldstandorten. Gerodet wird nur ein kleiner Teil für Standfläche, Kranstellfläche und Zuweg; Rodung und Ersatzaufforstung sind Sache des Projektierers, der Rest des Waldes bleibt forstwirtschaftlich nutzbar. Ob Ihr Wald infrage kommt, hängt wie im Offenland an der Lage: Windgebiet, Schutzgebiete, Abstand zur Ortschaft. Bei der Pacht rechnen wir mit derselben Spanne wie im Offenland.

Eine Spanne ja, eine genaue Zahl nein, und das hat einen sachlichen Grund: Windpacht wird pro Windrad gezahlt, nicht pro Hektar. Wie viele Anlagen auf eine Fläche passen, entscheiden Windgutachten, Abstandsregeln und die Planung des Projektierers; das weiß vor der Prüfung niemand seriös. Deshalb gibt es bei uns auch keinen Pachtrechner: Er müsste eine Genauigkeit vortäuschen, die es vor der Verhandlung nicht gibt. Die Spanne aus unseren abgeschlossenen Verträgen steht offen auf dieser Seite; wo Ihre Fläche darin landet, klärt die kostenlose Prüfung.

Ab fünf Hektar zusammenhängender Freifläche. Mehrere angrenzende Flurstücke dürfen zusammengezählt werden, auch gemeinsam mit Nachbareigentümern. Liegen Sie knapp darunter, fragen Sie trotzdem: Ob sich eine Nachbarfläche einbeziehen lässt, sehen wir oft schneller als Sie.

Flächen mit schwacher Bodenzahl oder ungünstigem Zuschnitt, die landwirtschaftlich wenig abwerfen. Besonders gefragt sind Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie Flächen nahe einem Netzverknüpfungspunkt.

Nein. Die Anlagen werden nach Vertragsende zurückgebaut, die Fläche wird wieder nutzbar. Während der Laufzeit bleibt der Boden weitgehend unversiegelt; unter und zwischen den Modulreihen entstehen häufig ökologisch wertvolle Flächen.

Deutlich mehr als die landwirtschaftliche Nutzung derselben Fläche, im Regelfall ein Vielfaches; die Hektar-Spanne aus unseren Verträgen finden Sie offen auf dieser Seite. Wie viel genau, hängt vor allem von der Entfernung zum nächsten Netzverknüpfungspunkt ab, dazu von Größe, Zuschnitt und Förderkulisse. Eine Punktzahl ohne Kenntnis Ihres Standorts wäre eine Zahl ins Blaue; deshalb prüfen wir Ihre Fläche kostenlos und sagen Ihnen, was dort realistisch erreichbar ist.

In der Regel 20 bis 30 Jahre, häufig mit Verlängerungsoption. Die Laufzeit richtet sich an der Betriebsdauer der Anlage aus. Wichtiger als die Dauer selbst ist, was während dieser Zeit mit dem Betrag passiert: Ohne Wertsicherungsklausel verliert eine feste Pacht über zwanzig Jahre erheblich an Kaufkraft.

Eingeschränkt, aber häufig ja. Viele Solarparks werden mit Schafen beweidet oder als extensives Grünland bewirtschaftet; die Module stehen auf Stützen, der Boden bleibt weitgehend unversiegelt. Ackerbau mit großem Gerät ist nicht möglich. Ob und in welcher Form eine Weiternutzung vorgesehen ist, gehört in den Vertrag. Von selbst steht es dort nicht.

Planung, Bau, Betrieb und Rückbau trägt vollständig der Projektierer beziehungsweise der spätere Betreiber, auch dann, wenn das Projekt am Ende nicht genehmigt wird. Er haftet für Schäden aus Errichtung, Betrieb und Rückbau. Als Eigentümer haben Sie keine Ausgaben und tragen kein Baurisiko.

Für genau diesen Fall gehören zwei Dinge in den Vertrag: eine Rückbausicherheit, die unabhängig vom Betreiber verwertbar ist, und eine klare Regelung, was bei einem Eigentümerwechsel der Anlage gilt. Beides ist verhandelbar und fehlt in schwachen Verträgen regelmäßig. Wir prüfen diese Punkte, bevor Sie unterschreiben.

In vielen Fällen ja, es braucht aber eine saubere Regelung mit dem bisherigen Pächter. Landwirtschaftliche Pachtverträge laufen oft kürzer als die Vorlaufzeit eines Solarprojekts, und für den Zeitraum dazwischen lässt sich meist eine Lösung finden. Sprechen Sie uns früh darauf an; nachträglich ist es deutlich aufwendiger.

Die Überschlagsrechnung können Sie tatsächlich selbst machen: Ihre Hektarzahl mal die Spanne, die auf dieser Seite steht. Genau deshalb bieten wir keinen Pachtrechner an, denn mehr als diese Multiplikation könnte auch er nicht; seine scheinbar genaue Zahl wäre geraten. Wo Ihre Fläche in der Spanne landet, entscheiden Dinge, die in kein Eingabefeld passen: die Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt, der Zuschnitt, ob Nachbarflächen mitziehen, und wie verhandelt wird. Der erste angebotene Betrag liegt dabei selten am oberen Ende. Der Weg dorthin ist Verhandlung, und die führen wir für Sie.

Lassen Sie Ihre Fläche kostenlos prüfen

Vier Fragen, keine drei Minuten. Sie brauchen keine Unterlagen bereitzulegen.

Porträt von Stefan Bornmann

Stefan Bornmann

Geschäftsführer, zuständig für die Flächenverpachtung

Welcher Partner Ihre Fläche bekommt und was in seinem Angebot steht, prüft Stefan Bornmann selbst. Ihr erster Kontakt kann auch ein Vertriebspartner aus Ihrer Region sein.

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