Anlage, Speicher, Verteilung und Abrechnung als ein System
Mieterstrom für Ihr Mehrfamilienhaus
Das Dach liegt ungenutzt, während Treppenhaus, Aufzug und Tiefgarage den Strom zum vollen Preis aus dem Netz ziehen und jede Wohnung ihren eigenen Vertrag hat. Eine Anlage auf dem Dach kann beides bedienen, wenn der Strom im Haus dorthin kommt, wo er gebraucht wird.
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- Ehrliche Absage, wenn es sich nicht lohnt
Wann wir von Mieterstrom abraten
Nicht jedes Haus ist dafür gemacht, und das sagen wir lieber vorher als nach der zweiten Eigentümerversammlung. Fünf Fälle, in denen wir zu etwas anderem raten.
Zu wenige Parteien für den Aufwand, der ohnehin anfällt
Messkonzept, Abstimmung mit dem Netzbetreiber, Verträge und Abrechnung fallen je Gebäude einmal an, ob acht oder achtzig Parteien daranhängen. Bei sehr kleinen Häusern verteilen sich diese Festkosten auf zu wenige Schultern. Dann ist eine Anlage für den Allgemeinstrom mit Einspeisung des Rests meist die bessere Rechnung, und wir sagen es Ihnen so.
Die nutzbare Dachfläche trägt den Bedarf nicht
Beim Mehrfamilienhaus zählt nicht die Dachfläche, sondern der Teil davon, der wirklich belegt werden kann. Gauben, Aufzugsmaschinenräume, Lüftungsaufbauten, Abstandsflächen und der Schatten der Nachbarbebauung nehmen davon ab. Bleibt zu wenig übrig, deckt die Anlage nur einen kleinen Teil dessen, was das Haus verbraucht, und der Aufwand der Verteilung steht dazu in keinem Verhältnis. Beim Flachdach kommt die zulässige Auflast hinzu, weil aufgeständert und beschwert wird statt durchbohrt.
Die Eigentumsverhältnisse sind nicht geklärt
Eine Anlage auf einem Mehrfamilienhaus ist eine bauliche Veränderung, und die braucht jemanden, der sie beschließen darf. Bei einer Gemeinschaft ist das ein Beschluss, bei einer Verwaltung der Auftrag derer, die sie vertritt. Erbbaurecht, ein geteiltes Eigentum an Dach und Gebäude oder ein anstehender Verkauf schließen nichts aus, gehören aber vor die Planung und nicht dahinter.
Die Verbrauchsstruktur im Haus passt nicht
Was die Anlage mittags erzeugt, muss im Haus jemand abnehmen. Hoher Leerstand, sehr häufiger Wechsel wie bei möbliertem Wohnen, oder überwiegend gewerbliche Mieter mit eigener Leistungsmessung verändern die Rechnung erheblich. In einem Haus, das außer Treppenhauslicht und Aufzug tagsüber kaum etwas zieht, entscheidet der Speicher über das Ergebnis, nicht das Dach.
Die Zähleranlage ist nicht dafür gebaut
Gemacht ist das System für den Normalfall: ein Hausanschluss, und die Zähler aller Parteien an einer Stelle. Hat ein Gebäude mehrere Hausanschlüsse, liegen die Zählerplätze auf mehrere Treppenhäuser verteilt, oder steht der Zählerschrank ohnehin vor einem Umbau, ist das kein Ausschluss. Es ist dann aber ein anderes Projekt als das, was auf dieser Seite steht, und wir rechnen es Ihnen getrennt.
Wer bei Ihnen entscheiden muss
Die Prüfung ist für jedes Haus dieselbe. Unterschiedlich ist nur, wer am Ende unterschreibt.
Sie entscheiden selbst
- Vermieter eines ganzen Hauses
- Sie beauftragen, Sie entscheiden über den Speicher, und was das Haus erwirtschaftet, bleibt bei Ihnen.
- Wohnungsgesellschaft oder Genossenschaft
- Ein Gebäude als Anfang, danach dieselbe Prüfung für das nächste. Was wir je Haus erheben, ist identisch.
Hier braucht es vorher einen Beschluss
- Eigentümergemeinschaft
- Die Anlage ist eine bauliche Veränderung. Wir liefern Ihnen die Unterlagen, mit denen Sie die Versammlung vorbereiten.
- Hausverwaltung
- Sie holen die Angebote ein, beauftragen kann die Gemeinschaft oder der Vermieter. Wir richten die Unterlagen darauf aus.
- Mieter, die sich zusammentun
- Sie können das anstoßen, beauftragen kann es nur der Vermieter. Wir sagen Ihnen, was Sie ihm vorlegen müssen.
Wir sehen uns Ihr Haus an, bevor Sie Beschlüsse organisieren. Es wäre schade, eine Versammlung für etwas einzuberufen, das sich am Ende nicht rechnet.
Wie der Strom vom Dach zu den Wohnungen kommt
Der Strom nimmt den kürzesten Weg, den es gibt: vom Dach durch die Hausverteilung dorthin, wo er gebraucht wird. Er verlässt das Gebäude nicht, und daran hängt fast alles Weitere.
- Jeder im Haus behält seinen StromvertragWas die Anlage gerade liefert, wird im Gebäude verteilt und den einzelnen Einheiten zugeordnet. Für alles Übrige bleibt es beim bisherigen Anbieter, und die Wahl bleibt beim Bewohner: Niemand muss wechseln, niemand muss kündigen, und wer trotzdem wechseln will, kann das jederzeit.
- Sie werden dadurch nicht zum StromlieferantenDie Pflichten eines Energieversorgers entstehen dort, wo jemand zusagt, den gesamten Bedarf zu decken, also auch nachts und im Winter. Diese Zusage geben Sie nicht: Der Rahmen dafür ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG, und sie verpflichtet Sie ausdrücklich nicht zur Lieferung des Reststroms. Darin unterscheidet sie sich vom älteren Mieterstrommodell, das genau das verlangt.
- Was im Haus niemand braucht, geht ins NetzDer Überschuss wird eingespeist und vergütet, wie bei jeder anderen Anlage auch. Ein Speicher verschiebt einen Teil davon in die Abendstunden, wenn die Wohnungen wieder Strom ziehen und das Dach nichts mehr liefert.
Welcher Zuschnitt für Ihr Haus der richtige ist, hängt an der Zahl der Einheiten, am Verbrauch und an der Zähleranlage. Wie die Umsetzung rechtlich und messtechnisch im Einzelnen aussieht, wird für jedes Gebäude eigens geprüft; das Ergebnis steht im Angebot, bevor Sie entscheiden.
Verteilung und Messung stecken im Haus, nicht in einer Plattform
Der Unterschied zu den meisten Mieterstromlösungen liegt nicht im Solarmodul. Er liegt darin, wo der Strom gemessen und zugeordnet wird.
Üblich ist, dass Anlage, Zählertechnik, Messdienst und Abrechnungssoftware von vier verschiedenen Stellen kommen und über eine Plattform zusammengeführt werden. Wenn dann etwas nicht zusammenpasst, klärt das die Verwaltung.
Bei uns sind es zwei Stellen: Anlage und Speicher kommen von uns, Verteilung, Messung und Abrechnung als ein abgestimmtes System von einem Systemlieferanten, mit dem Sie dafür einen eigenen Vertrag schließen. Im Hausanschlussraum sitzt eine Einheit, die den Strom verteilt und dabei physisch misst, wie viel davon in welche Einheit geht. Die Zuordnung entsteht also dort, wo der Strom fließt, und nicht nachträglich in einer Rechnung. Der bestehende Zählerschrank bleibt, wie er ist.
Die Abrechnung läuft über dasselbe System, und dafür fallen keine laufenden Software- und Lizenzgebühren an. Das ist nicht dasselbe wie „keine laufenden Kosten“: Messstellenbetrieb, Wartung und Versicherung gibt es weiterhin, und was davon in Ihrem Fall anfällt, steht einzeln in den Angeboten.
Weil die Anlage, der Speicher und der tatsächliche Verbrauch des Hauses gemeinsam geplant werden, wird der Speicher nach dem ausgelegt, was das Gebäude abends wirklich zieht. Getrennt geplant fällt er regelmäßig zu groß oder zu klein aus, und beides kostet.
Für die Bewohner ist davon eine Sache sichtbar: eine App, die zeigt, wie viel Strom gerade vom Dach kommt und wie viel aus dem Netz. Erfahrungsgemäß ist das der Grund, warum Leute mitmachen.
Woran das Gebäude verdient
Eine Anlage, die nur einspeist, hat eine Einnahmequelle. Hier sind es vier, und sie hängen unterschiedlich stark am Wetter.
- Der Strom, den die Wohnungen abnehmen
- Er wird im Haus verbraucht statt zum Einspeisesatz abgegeben, und der Unterschied zwischen beidem ist der eigentliche Hebel.
- Der Allgemeinstrom
- Treppenhaus, Aufzug, Lüftung, Tiefgarage und Wärmepumpe ziehen Strom, der bisher voll aus dem Netz kam. Er ist der verlässlichste Teil der Rechnung, weil er nicht davon abhängt, wer mitmacht.
- Der gespeicherte Strom
- Was mittags niemand braucht, geht in den Speicher und kommt abends zurück, wenn das Haus wieder Strom zieht.
- Die Einspeisung
- Was am Ende übrig bleibt, wird vergütet wie bisher.
Wie sich diese vier Posten bei Ihnen verteilen, hängt am Haus. Wir rechnen es über den ganzen Betrachtungszeitraum durch, mit Erzeugung, Eigenverbrauch, Speicher und Einspeisung, und legen die Rechnung offen. Eine Musterrendite bekommen Sie von uns nicht.
Wie die Teilnahme geregelt wird, entscheiden Sie
Es gibt zwei Wege. Sie können die Teilnahme freistellen, dann entscheidet jeder Bewohner für sich und behält bei einem Nein einfach alles beim Alten. Oder Sie regeln sie im Mietvertrag, dann steht sie ab dem Einzug fest und Sie können mit ihr rechnen. Welcher Weg zu Ihrem Haus passt, hängt daran, ob Sie neu vermieten oder einen laufenden Bestand haben; die Vertragsgestaltung gehört deshalb in die Planung und nicht hinterher.
Der Allgemeinstrom ist davon unabhängig. Er fällt in jedem Fall an, gehört Ihnen, und er ist der Grund, warum die Rechnung auch dann noch steht, wenn zunächst nur ein Teil der Wohnungen dabei ist.
Wer was macht
Damit von Anfang an klar ist, wo unsere Arbeit aufhört. Das ist keine Einschränkung, sondern der Grund, warum Sie wissen, wen Sie wofür anrufen.
Die Anlage gehört Ihnen, und Sie betreiben sie
Sie ist Teil Ihres Gebäudes, und was sie erwirtschaftet, gehört Ihnen. Wir legen sie aus, wählen die Komponenten und liefern sie; die Entscheidung, ob und in welcher Größe gebaut wird, treffen Sie.
Montiert wird von Fachbetrieben aus der Region
Dachdecker und Elektrofachbetrieb beauftragen Sie selbst, wie bei jeder anderen Anlage von uns. Wir stimmen die Termine ab und sagen Ihnen, welche Gewerke in welcher Reihenfolge gebraucht werden.
Verteilung, Messung und Abrechnung kommen vom Systemlieferanten
Das System kaufen Sie beim Systemlieferanten, mit eigenem Vertrag, und was dafür zu klären ist, klären Sie direkt mit ihm. Wie viel Strom in welche Einheit geht, misst die Technik im Haus; abrechnen können Sie selbst mit der Software des Systems oder über den Systemlieferanten. Wir bringen Sie zusammen und legen die Anlage auf den Verbrauch des Hauses aus.
Die Anmeldung macht Ihr Elektrofachbetrieb
Netzanschluss und Eintragung im Marktstammdatenregister laufen über den Betrieb, der die Anlage anschließt, oder über Sie. Wir sagen Ihnen, was dafür gebraucht wird, und wann.
Wie es abläuft
- Schritt 1 von 4
Gespräch und erste Einschätzung
Sie schildern uns das Haus, wir sagen Ihnen, ob sich der Aufwand lohnt. Wenn nicht, hören wir hier auf, und das kostet Sie nichts.
- Schritt 2 von 4
Das Gebäude ansehen
Dach, Zähleranlage und Hausanschluss werden vor Ort aufgenommen, dazu der Verbrauch des Hauses. Erst danach lässt sich sagen, welche Anlagengröße und welcher Speicher passen.
- Schritt 3 von 4
Angebot mit offener Rechnung
Sie bekommen die Auslegung, die Kosten und die Wirtschaftlichkeit über den Betrachtungszeitraum, aufgeschlüsselt nach Eigenverbrauch, Speicher, Allgemeinstrom und Einspeisung. Damit können Sie in die Versammlung oder in die Geschäftsführung gehen.
- Schritt 4 von 4
Umsetzung und laufender Betrieb
Wir liefern Anlage und Speicher, der Systemlieferant das System, die Fachbetriebe montieren, und wir stimmen die Termine ab. Danach läuft die Zuordnung und die Abrechnung über das System, und Sie sehen den Betrieb im Portal.
Was wir nicht machen
Vier Dinge, die zum Thema gehören und nicht zu uns.
- Wir werden nicht Ihr Stromlieferant und auch nicht der Ihrer Mieter. Den Reststrom bezieht jeder weiterhin von seinem eigenen Anbieter.
- Wir übernehmen keine Rechtsberatung zu Beschlüssen, Mietverträgen oder Betriebskostenabrechnung. Wo es darauf ankommt, gehört Ihr Anwalt oder Ihr Verband gefragt.
- Wir betreiben die Anlage nicht für Sie und pachten kein Dach.
- Wir montieren nicht selbst. Das machen Dachdecker- und Elektrofachbetriebe aus der Region, die Sie beauftragen.
Was wir machen, ist alles dazwischen: das Haus ansehen, Anlage und Speicher auslegen und liefern, den Kontakt zum Systemlieferanten herstellen und die Gewerke aufeinander abstimmen.
Wie viele Einheiten hat das Haus, und wo sitzen die Zähler? Dann sagen wir Ihnen, ob es sich rechnet.
Gebäude prüfen lassenWas am häufigsten gefragt wird
Nein. Jeder behält den Vertrag, den er hat. Was die Anlage im Haus gerade erzeugt, wird den einzelnen Einheiten zugeordnet; alles Übrige kommt weiter vom bisherigen Anbieter. Das ist der Unterschied zum älteren Mieterstrommodell, bei dem der Betreiber auch den Reststrom liefern muss.
Nein. Der Rahmen dafür ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG, die der Gesetzgeber 2024 geschaffen hat: Sie verpflichtet Sie ausdrücklich nicht dazu, Ihre Bewohner auch mit dem Reststrom zu beliefern, und damit entstehen die Pflichten eines Energieversorgers erst gar nicht. Der Strom verlässt das Gebäude dabei nicht, deshalb fallen für ihn auch keine Netzentgelte an. Wie die Umsetzung bei Ihrem Gebäude im Einzelnen aussieht, prüfen wir vorher.
Das entscheiden Sie. Die Teilnahme lässt sich freistellen, dann wählt jeder Bewohner selbst; sie lässt sich auch im Mietvertrag regeln, dann steht sie ab dem Einzug fest. Für Ihre Rechnung ist die Frage weniger dramatisch, als sie klingt: Der Allgemeinstrom für Treppenhaus, Aufzug und Tiefgarage fällt in jedem Fall an und gehört Ihnen. Er trägt auch dann, wenn zunächst nur ein Teil der Wohnungen dabei ist.
Einen Beschluss, denn eine Anlage auf dem Dach ist eine bauliche Veränderung. Was Sie dafür brauchen, ist eine Grundlage, mit der die Versammlung entscheiden kann: Auslegung, Kosten und die Wirtschaftlichkeit über den Betrachtungszeitraum, aufgeschlüsselt statt als eine Zahl. Genau das bekommen Sie von uns, und zwar bevor Sie einladen. Zur rechtlichen Ausgestaltung des Beschlusses fragen Sie bitte Ihren Verwalter oder Ihren Anwalt, das ist nicht unsere Aufgabe.
Ja, und Sie sind damit nicht der Erste. Beauftragen kann es nur, wem das Gebäude gehört, aber die Frage kommt selten von dort. Melden Sie sich, dann sagen wir Ihnen, was Ihr Vermieter wissen will, bevor er sich damit befasst, und schicken Ihnen die Unterlagen, die Sie ihm vorlegen können.
Eine Zahl dafür gibt es nicht, und wer Ihnen eine nennt, hat Ihr Haus nicht gesehen. Der Mechanismus dahinter ist einfach: Messkonzept, Abstimmung und Abrechnung fallen je Gebäude einmal an, unabhängig von der Zahl der Parteien. Bei wenigen Einheiten verteilen sich diese Festkosten auf zu wenige Schultern, und dann ist eine Anlage für den Allgemeinstrom mit Einspeisung des Rests oft die bessere Rechnung. Wir sagen Ihnen nach dem ersten Gespräch, in welchem der beiden Fälle Sie sind.
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Sechs Angaben, und Sie bekommen von uns eine Einschätzung, ob sich Mieterstrom für Ihr Haus rechnet. Wenn nicht, sagen wir Ihnen auch das, und warum.

Alexander Kujawa
Geschäftsführer, zuständig für Photovoltaik
Ihre Anlage plant Alexander Kujawa selbst.
Es geht um ein Haus, das Sie selbst bewohnen, ohne Mietparteien? Dann steht auf der Übersichtsseite, was eine Anlage bei uns umfasst und welche Komponenten wir verbauen. Photovoltaikanlage kaufen
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
Rufen Sie an. Ein Gespräch von zehn Minuten reicht meistens, um zu sagen, ob sich der Aufwand für Ihr Haus überhaupt lohnt.
