Gesetzentwurf für 2027
Einspeisevergütung: was sich 2027 für Solaranlagen ändern soll
Der Gesetzgeber plant, die Vergütung für neue Photovoltaikanlagen umzubauen. Für Anlagen, die noch in diesem Jahr ans Netz gehen, sieht der Entwurf etwas anderes vor als für Anlagen ab 2027. Wenn Sie gerade planen, ist das der Unterschied, den Sie kennen sollten.
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Das ist ein Entwurf und noch kein geltendes Recht
Die Änderungen stehen in einem Regierungsentwurf, der sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Er kann geändert werden, und er kann anders beschlossen werden, als er heute vorliegt. Wir geben den Stand wieder, den wir kennen, und schreiben dazu, von wann er ist. Was der Gesetzgeber am Ende entscheidet, kann Ihnen niemand zusagen, wir auch nicht.
Stand der Angaben auf dieser Seite10. September 2026
Läuft Ihre Anlage schon, geht es hier nicht um Sie
Der Entwurf betrifft Anlagen, die neu in Betrieb gehen. Für Anlagen, die bereits einspeisen, sieht er keine Änderung der laufenden Vergütung vor. Nach dem jetzigen Stand ändert sich für Sie also nichts, und Sie müssen nichts veranlassen.
Alles Weitere auf dieser Seite betrifft Anlagen, die noch gebaut werden.
Was der Entwurf für neue Anlagen vorsieht
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Anlagen bis zum 31. Dezember 2026 sollen ihren Anspruch behalten
Wer seine Anlage noch in diesem Jahr in Betrieb nimmt, behält nach dem Entwurf den bisherigen Vergütungsanspruch über die volle Förderdauer. An dieser Stelle unterscheidet der Entwurf, und deshalb steht das Datum hier so deutlich.
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Ab 2027 soll eine befristete Übergangszahlung an ihre Stelle treten
Für Anlagen unter 50 Kilowatt, die 2027 ans Netz gehen, sieht der Entwurf eine Zahlung über höchstens 36 Monate vor. Sie soll bei rund 5,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde beginnen und danach halbjährlich sinken. Die bisher für 20 Jahre garantierte Vergütung entfällt damit für neue Anlagen weitgehend.
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Danach entscheidet, wie viel Strom im Haus bleibt
Läuft die Übergangszahlung aus, trägt der Strom, den Sie selbst verbrauchen. Überschuss muss unter Umständen direkt vermarktet werden. Das verschiebt das Gewicht von der Frage, wie viel eine Anlage einspeist, auf die Frage, wie viel sie im Haus hält.
Wenn die Einspeisung weniger trägt, zählt der Eigenverbrauch mehr
Das ist kein neuer Gedanke und keine Reaktion auf den Entwurf. Wir legen jede Anlage nach dem Verbrauch aus, der tatsächlich anfällt, nicht nach der Dachfläche, die frei ist. Der Entwurf macht diesen Punkt nur teurer, wenn man ihn übergeht.
Die Anlagengröße folgt dem Verbrauch
Eine Anlage, die deutlich mehr erzeugt, als im Haus gebraucht wird, war unter der bisherigen Vergütung noch vertretbar. Fällt die Vergütung weg, wird der Überschuss zum schwächsten Teil der Rechnung.
Der Speicher verschiebt Erzeugung in den Abend
Erzeugt wird mittags, verbraucht wird morgens und abends. Wie groß ein Speicher sein muss, hängt an Ihrem Verbrauchsprofil und nicht an einer Faustformel; die Auslegung gehört zur Planung.
Wärmepumpe und Elektroauto entscheiden mit
Die Wärmepumpe braucht ihren Strom vor allem im Winter, wenn das Dach wenig liefert, das Auto lädt oft dann, wenn Strom da ist. Welcher mehr zieht, hängt an Haus und Fahrleistung. Deshalb fragen wir im Formular nach beidem.
Was wir Ihnen nicht sagen können
- Wie der Gesetzgeber am Ende entscheidet. Wir geben einen Entwurfsstand wieder und nennen sein Datum, mehr ist es nicht.
- Welche Vergütung Sie in fünf oder zehn Jahren bekommen. Wer das heute beziffert, rechnet mit angenommenen Werten, und die kann sich jeder aussuchen.
- Was steuerlich für Sie gilt. Wir weisen im Angebot aus, was wir berechnen; die steuerliche Beurteilung Ihres Falls gehört zu Ihrem Steuerberater.
- Ob sich eine Anlage für Sie rechnet, bevor wir Ihre Zahlen kennen. Wir rechnen mit Ihrem Verbrauch, nicht mit einem Musterhaushalt.
Wenn Sie wissen wollen, was auf Ihr Dach passt und wie viel davon im Haus bliebe: Wir sehen es uns kostenlos an.
Dachanalyse anfordernWas am häufigsten gefragt wird
Der Entwurf stellt auf die Inbetriebnahme ab, also darauf, wann die Anlage tatsächlich ans Netz geht, nicht darauf, wann Sie bestellen oder wann gebaut wird. Zwischen Auftrag und Inbetriebnahme liegen Lieferzeiten, die Montage durch den Fachbetrieb und der Termin des Elektrofachbetriebs. Wenn der Stichtag für Sie eine Rolle spielt, sollten wir früh darüber sprechen, wie realistisch er in Ihrem Fall ist.
Dann gilt etwas anderes, und wir schreiben diese Seite um. Wir geben hier den Stand eines Gesetzentwurfs wieder und schreiben dazu, von wann er ist. Wir raten niemandem, eine Anlage allein wegen eines Stichtags zu bauen, der noch nicht beschlossen ist. Eine Anlage sollte sich über ihre Laufzeit rechnen, nicht über ein Datum.
Nach dem Entwurf nicht gar nichts, aber deutlich kürzer als bisher: Für Anlagen unter 50 Kilowatt ist eine Übergangszahlung über höchstens 36 Monate vorgesehen, beginnend bei rund 5,2 Cent je Kilowattstunde und danach halbjährlich sinkend. Danach kann überschüssiger Strom unter Umständen direkt vermarktet werden. Der Teil, der im Haus bleibt, wird damit wichtiger als der, der hinausgeht.
Das hängt an Ihrem Verbrauch, und deshalb rechnen wir es mit Ihren Zahlen statt mit einem Musterhaushalt. Wer viel Strom tagsüber im Haus verbraucht, war schon bisher weniger von der Einspeisung abhängig als jemand, der fast alles einspeist. Wir sagen Ihnen offen, wenn eine Anlage in Ihrem Fall wenig bringt.
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Drei Fragen, keine drei Minuten. Wir melden uns mit einer Einschätzung, und wenn sich eine Anlage bei Ihnen nicht lohnt, sagen wir das.

Alexander Kujawa
Geschäftsführer, zuständig für Photovoltaik
Ihre Anlage plant Alexander Kujawa selbst.
Was eine Anlage bei uns umfasst, welche Komponenten wir verbauen und wie der Ablauf aussieht, steht ausführlich auf der Übersichtsseite. Photovoltaikanlage kaufen
Unsicher, ob sich das für Sie noch rechnet?
Dann rufen Sie an. Wir sagen Ihnen, was der Entwurf für Ihren Fall bedeuten würde, und was wir noch nicht wissen.
